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Rechner-Urlaubsabgeltung

Ermitteln Sie, wie viel Geld Ihnen für nicht genommenen Urlaub zusteht – auf Basis des durchschnittlichen Tagesverdienstes nach § 11 BUrlG.

Ihre Angaben

Bei Teilzeit oder unregelmäßiger Arbeitszeit wählen Sie die durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche. Die Berechnung erfolgt automatisch und ersetzt keine Rechtsberatung.

Tragen Sie Gehalt, Arbeitszeit und offene Urlaubstage ein – das Ergebnis erscheint dann automatisch.

Gut zu wissen

  • Abgeltung statt Freizeit: Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Abgeltung dagegen nicht möglich.
  • Tagesverdienst: Der Geldwert eines Urlaubstages richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung (§ 11 BUrlG). Bei variablem Gehalt, Überstunden oder Provisionen ist dieser Durchschnitt maßgeblich.
  • Verfall von Urlaub: Urlaub verfällt nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss Sie im laufenden Urlaubsjahr ausdrücklich auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hinweisen. Bei langer Krankheit gelten verlängerte Fristen.

Der Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und in welcher Höhe Ihnen Urlaubsabgeltung zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Urlaubsabgeltung im Einzelfall prüfen lassen

Wir prüfen unverbindlich, welche Urlaubsansprüche noch bestehen und welcher Betrag Ihnen zusteht.